Eine Schlägerei ist auch während der Dienstzeit kein Arbeitsunfall

Checkpoint-Warnhinweis des Tages: Eine übel ausgegangene Schlägerei ist kein Arbeitsunfall, auch wenn sie während der Dienstzeit passiert. Entsprechend muss auch die Unfallversicherung nicht für die erlittenen Dellen zahlen, hat nun das Sozialgericht Berlin geurteilt. Geklagt hatte ein Bauleiter, dem ein Lkw die Zufahrt zu seinem Betrieb versperrt hatte, und der nach einer „Diskussion“ den Dienst mit Mittelgesichtsfraktur beenden musste. Au Backe!