Urteil gefährdet Lehre an Musik- und Volkshochschulen

Für Freiberufler ist der Beruf oft Berufung. Aber wie frei dürfen sie in ihm wirklich agieren? Das fragen sich gerade viele Dozentinnen und Dozenten an Berliner Musikschulen und Volkshochschulen. Denn nach dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts und daraufhin angepassten Richtlinien sind freischaffende Lehrkräfte mit Aufträgen für bestimmte Bildungseinrichtungen mangels unternehmerischer Freiheit eigentlich nur zum Schein selbstständig. Nun sollen Berliner Musikschulen keine Freiberufler mehr beschäftigen, was etwa in Charlottenburg-Wilmersdorf zu heftigen Protesten führt. In Reinickendorf soll es sogar die Weisung geben, keine Honorarverträge mehr für die Volkshochschule abzuschließen, was bald zu einer Betriebseinstellung führen könnte. So sind freie Honorarkräfte bald tatsächlich frei – von ihrem Beruf.