Behördenpingpong beim Rudern

Vom Tennis gleich weiter zur Berliner Lieblingssportart, Sie wissen schon: dem Behördenpingpong. Heute spielen mit: die Gesundheitsverwaltung, die Innenverwaltung und die Wirtschaftsverwaltung. Das Thema: Rudern. Die Frage: Dürfen die das – oder etwa doch nicht?

1) Die Gesundheitsverwaltung genehmigt einen Eilantrag des Frauen-Ruder-Clubs „zur Ausübung des Rudersports in Mannschaftsbooten“ – die Covid-Verordnung stehe dem nicht entgegen. Es folgt ein Satz fürs Poesiealbum der Bürokratie: „Das Sporttreiben in Ruderbooten ergibt sich daraus, dass Boote mangels ihrer Ortsfestigkeit nicht als Sportanlage zu definieren sind.“ Bestechende Logik – wer wollte da widersprechen.

2) Die Innenverwaltung wiederum teilt dem Landessortbund mit, sie bestehe auf der Einhaltung des Mindestabstands beim Rudern. Wir holen den Zollstock raus und messen nach: Zwischen zwei Rollsitzen kommen wir leider nur auf 1,45 Meter – da fehlen also fünf Zentimeter. Auch Staatssekretär Aleksander Dzembritzki sieht das so, Ergo: Keine Genehmigung.

3) Die Wirtschaftsverwaltung sitzt auch mit im Boot: Sie ist zuständig für den gewerblichen Sport – und findet im Durcheinander dieser Tage vielleicht die Covid-Verordnung wieder. Darin steht, dass wegen einer „baulich bedingten Enge“ vom Mindestabstand Abstand genommen werden kann.

Mal sehen, wer da noch so alles in die Riemen greift in der Hauptstadt der organisierten Unzuständigkeit.Es kommentiert Franz Grillparzer: „Die auf dem Ozean des menschlichen Wissens rudern wollen, kommen nicht weit.“