Mündlich nachgefragt

Noch mehr Verwirrung stiftet übrigens der Bezirk Steglitz-Zehlendorf – und das seit 16 Jahren. In der Internet-Suchmaske heißen die schriftlichen Anfragen an die BVV „Kleine Anfragen“, obwohl „Kleine Anfragen“ eigentlich mündliche Anfragen in der BVV sind. Alles klar? Vermutlich dürfen schriftliche Anfragen nur mündlich gestellt werden. Bezirksverordnetenvorsteher René Rögner-Francke weiß zwar auch nicht genau, warum das so ist, versicherte uns aber gestern (mündlich), dass wir „mit dieser Nachfrage die ersten waren“.