Auf Berliner Kanälen zu segeln, kostet Strafe

Falls Sie davon träumen, im Ruhestand mal den kompletten Teltowkanal abzusegeln (und durch den Landwehrkanal zurück): Vergessen Sie’s. „Fahren unter Segel auf Kanälen“ ist ein Verstoß gegen die gerade im Amtsblatt aktualisierte Landesschifffahrtsverordnung – aber mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro immerhin der billigste. Für „verbotenes Liegen an einer Umschlagstelle für Tankschiffe“ werden z.B. 55 Euro fällig.