Geduldige Antwort

Apropos Geduld. Die gute Nachricht ist: Sie müssen nicht zehn Jahre lang warten, um einen Termin für die Beantragung eines Aufenthaltstitels zu bekommen (CP von gestern), die schlechte: Wie lange, wissen wir auch nicht. „Leider stehen Termine nur mit einem Vorlauf von mehreren Wochen zur Verfügung. Dies hat kapazitäre Gründe“, schreibt die Innenverwaltung. „Kalender für die ferne Zukunft sind nicht gebucht, sondern (noch) nicht freigegeben.“ In den nächsten zwei Jahren sollen 73 neue Stellen besetzt werden und bis dahin gilt: Wer einen Termin hat, darf bleiben. Ist der Aufenthaltstitel am Tag der Buchung des Termins noch gültig, wird dieser „bis zum gebuchten Termin in einigen Wochen als fortbestehend betrachtet“. Wir fragen in zehn Jahren noch mal nach.