einem neuen Gutachten zufolge hat die CDU mit der Annahme der Spende des Bauunternehmers Christoph Gröner über 820.000 Euro möglicherweise doch gegen das Parteiengesetz verstoßen – und deshalb leuchten wir hier jetzt mal den Hintergrund dieser obskuren Gabe aus. Gröner hatte behauptet, er habe eine einzige Bedingung an Kai Wegner gestellt – die sei „sozusagen schriftlich fixiert“ und laute: „Kinder im Kinderheim, die behindert sind, sollen bitte in Zukunft den gleichen Kleidersatz kriegen wie Kinder, die nicht behindert sind.“
Das klingt gerecht – aber gibt es überhaupt eine solche Benachteiligung? Der Checkpoint hat mit mehr als einem halben Dutzend Expertinnen und Experten gesprochen, darunter Jugendpolitikerinnen, Staatssekretäre, Heimleiter, Betreuerinnen und Sozialberaterinnen; gemeinsam mit Fachjuristen haben wir das Sozialgesetzbuch und das Bundesteilhabegesetz nach einer Gröner-Lücke durchforstet. Das Ergebnis: Es gibt sie nicht.
Drei typische Zitate, die uns bei der Recherche begegnet sind:
+ „Wenn das ein Problem wäre, hätte das schon mal jemand mitbekommen.“
+ „Ich bin seit 20 Jahren in der Jugendhilfe, das ist bei mir noch nie aufgeschlagen.“
+ „Für jeden spezifischen Mehrbedarf gibt es entsprechende Anträge, die in der Regel auch genehmigt werden“.
+ „Bei Pflegekindern behandelt Berlin alle gleich.“
Gröner hatte später seine Kinderheim-Erklärung für die enorm hohe Spende zurückgezogen.