Diskutieren mit Vitali Klitschko ĂŒber die UkraineRecht auf Kita-Platz gilt sogar in BerlinMichael MĂŒller erklĂ€rt Hartz-IV-Alternative

Wir beginnen heute mit einer ĂŒberraschenden Nachricht: Das gesetzlich verankerte Recht auf einen Kita-Platz gilt – sogar in Berlin. Und der Senat kann sich nicht lĂ€nger billig freikaufen mit dem uneinlösbaren Angebot der Übernahme von Kosten privater organisierter Betreuung (die kaum aufzutreiben ist). Das Oberverwaltungsgericht entschied: Das Land Berlin ist verpflichtet, Antragstellern innerhalb von fĂŒnf Wochen einen wohnortnahen Platz nachzuweisen. Ausreden wie „fehlende KapazitĂ€ten, FachkrĂ€ftemangel und andere Schwierigkeiten entbinden nicht von der gesetzlichen Pflicht.“ Das Urteil und die Folgen beschreibt hier meine Kollegin Susanne Vieth-Entus.

Unterdessen gefĂ€llt sich einer der großen Kita-TrĂ€ger Berlins als schlechtes Vorbild in Sachen dummes Zeug (grober Unfug wĂ€re ja noch ok gewesen): Weil es in Kirchheim am Neckar (5773 Einwohner) ein kleines Kinderhaus mit dem Namen Klex gibt, hat Klax (35 Einrichtungen, Umsatz: 30 Mio p/a) seine AnwĂ€lte losgeschickt: Wegen eines Verstoßes gegen das Markengesetz (§ 14, Absatz 2, Ziffer 2) soll Klex seinen Namen Ă€ndern, BegrĂŒndung:

„Der Unterschied im Vokal (e statt a) ruft keinen fĂŒr die Verneinung einer Verwechslungsgefahr ausreichend unterschiedlichen klanglichen bzw. visuellen Unterschied hervor.“

Hm
. klanglicher Unterschied? Wir können es ja mal gemeinsam probieren – bitte deutlich sprechen, jetzt alle zusammen: „Klax“. Und nun zum Vergleich: „Klex“. Nochmal: „Klax“ – „Klex“.