Wir beginnen heute mit einer überraschenden Nachricht: Das gesetzlich verankerte Recht auf einen Kita-Platz gilt – sogar in Berlin. Und der Senat kann sich nicht länger billig freikaufen mit dem uneinlösbaren Angebot der Übernahme von Kosten privater organisierter Betreuung (die kaum aufzutreiben ist). Das Oberverwaltungsgericht entschied: Das Land Berlin ist verpflichtet, Antragstellern innerhalb von fünf Wochen einen wohnortnahen Platz nachzuweisen. Ausreden wie „fehlende Kapazitäten, Fachkräftemangel und andere Schwierigkeiten entbinden nicht von der gesetzlichen Pflicht.“ Das Urteil und die Folgen beschreibt hier meine Kollegin Susanne Vieth-Entus.
Unterdessen gefällt sich einer der großen Kita-Träger Berlins als schlechtes Vorbild in Sachen dummes Zeug (grober Unfug wäre ja noch ok gewesen): Weil es in Kirchheim am Neckar (5773 Einwohner) ein kleines Kinderhaus mit dem Namen Klex gibt, hat Klax (35 Einrichtungen, Umsatz: 30 Mio p/a) seine Anwälte losgeschickt: Wegen eines Verstoßes gegen das Markengesetz (§ 14, Absatz 2, Ziffer 2) soll Klex seinen Namen ändern, Begründung:
„Der Unterschied im Vokal (e statt a) ruft keinen für die Verneinung einer Verwechslungsgefahr ausreichend unterschiedlichen klanglichen bzw. visuellen Unterschied hervor.“
Hm…. klanglicher Unterschied? Wir können es ja mal gemeinsam probieren – bitte deutlich sprechen, jetzt alle zusammen: „Klax“. Und nun zum Vergleich: „Klex“. Nochmal: „Klax“ – „Klex“.