Teils bewölkt bei Höchsttemperaturen um 18°C

In der Friedrichstraße tobt der WahlkampfBerliner Kältehilfe fordert dringend Quarantäneunterkünfte für ObdachloseBerlin will 20 Millionen Euro für Härtefallfonds gegen Energieschulden bereitstellen

hach ja, der Herbst: Die Tage werden kürzer, die Luft kühler und der politische Betrieb rauer. Zumindest wenn im Winter sehr wahrscheinlich eine Wahl ansteht. Gestern reichte eine knappe Pressemitteilung desVerwaltungsgerichts, um den Koalitionsfrieden zwischen SPD und Grünen auszuhebeln. Das Gericht entschied, dass die aktuelle Sperrung der Friedrichsstraße für den Autoverkehr rechtswidrig ist. Es folgte ein Schlagabtausch auf Distanz zwischen der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (rote Ringecke) und Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (grüne Ringecke).

Erste Runde. Giffey, auf der Senatspressekonferenz: „Es ist ein Urteil gefallen und ich erwarte, dass dieses Urteil umgesetzt wird. Hier wurde ein Status quo aufrechterhalten, der keine rechtliche Grundlage hatte.“ Jarasch, in der RBB Abendschau: „Ich bin mir nicht sicher, ob Franziska Giffey genau verstanden hat, worum es bei diesem Urteil ging.“

Tatsächlich ist es etwas vertrackt. Am 31. Oktober 2021 endete offiziell der Verkehrsversuch, der einen Teil der Friedrichstraße zur Rad- und Fußgängerzone machte. In naher Zukunft sollen auf dem Abschnitt nur noch Fußgänger:innen unterwegs sein. Dass der Senat aktuell auch in der Zeit dazwischen die Autos verbannt, sei jedoch nicht rechtens, so das Gericht.

Selbstverständlich hat auch Giffey das Urteil verstanden, nur ist ihr („Berlin ist nicht Bullerbü“) die geplante Fußgängerzone schon länger ein Stein im Schuh.