es war ein Tag, der das politische Berlin nachhaltig verändern wird. Rund ein Jahr nach der Abstimmung zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten scheint so gut wie festzustehen: Die Berlinerinnen und Berliner müssen noch einmal wählen – und zwar alle! Das Landesverfassungsgericht hat gestern während einer Anhörung eine erste Einschätzung zu den Beschwerden über die Chaos-Wahl 2021 abgegeben – und sie trifft die Stadt ins Mark.
„Nur eine vollständige Wiederholung der Wahl kann einen verfassungskonformen Zustand herbeiführen“, sagte die Gerichtspräsidentin Ludgera Selting in Bezug auf die zahlreichen und gut dokumentierten Wahlpannen. Die Integrität des Parlaments „sei durch die Vielzahl und Schwere der Wahlfehler erheblich beschädigt.“ Ein Urteil ist das zwar noch nicht. Aber es ist nur schwer vorstellbar, dass das Gericht hinter diese Aussagen zurückfallen wird.
Eine komplette Wahlwiederholung wäre eine Zäsur für ein demokratisch verfasstes Gemeinwesen, deren Folgen noch gar nicht alle abzusehen sind. Auf die akutesten Fragen haben meine Kollegen Julius Betschka und Robert Kiesel hier erste Antworten gegeben (T+). Die Antwort auf die wichtigste Frage werden wir wohl aber erst mit Verzögerung bekommen: Wie sehr beschädigt ein solches Desaster das Vertrauen in die Demokratie?
Kurzfristig lässt sich festhalten: Der Wahlkampf in Berlin hat begonnen.