Wahl oder Nichtwahl? Diese Frage wird heute, voraussichtlich gegen 9.30 Uhr, das Bundesverfassungsgericht beantworten. Die Karlsruher Richter entscheiden, ob die Wiederholungswahl in Berlin am 12. Februar stattfinden kann oder zunächst ausgesetzt wird. Klar ist schon jetzt: Es gibt eigentlich nur noch schlechte Optionen.
Gestern wurde bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht sich auf jeden Fall auch nach dem 12. Februar mit der Rechtmäßigkeit der Wahlwiederholung auseinandersetzen wird. Allen Mitgliedern des Abgeordnetenhauses wurde die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 2. März Stellung im Hauptsacheverfahren zu nehmen. Dass es zu diesem überhaupt kommt, hielten die meisten Experten bis vor kurzem noch für unwahrscheinlich.
Damit bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder das Bundesverfassungsgericht räumt die Wahl heute – keine zwei Wochen vor dem offiziellen Termin – erstmal ab und verschiebt sie auf unbestimmt. Oder die Abstimmung findet statt, dann aber mit dem Wissen, dass die Karlsruher Richter noch über die Wiederholungswahl entscheiden. Überlegen Sie gern, welche Option Sie für die schlechtere halten: Die wird es dann wahrscheinlich.
Wenn Sie sich trotz aller Ungewissheiten intensiv auf die Wahlwiederholung vorbereiten wollen, lege ich Ihnen den aktuellen Checkpoint-Podcast „Berliner & Pfannkuchen“ ans Herz. Meine Kolleg:innen Ann-Kathrin Hipp und Lorenz Maroldt sprechen über das SPD-Blinken in Richtung Ampel, Berlin-Bashing aus Hessen und schwarz-grüne Tauschgeschäfte.