dicht bewölkt, regnerisch, 5 bis 6°C

In 455 Berliner Wahlbezirken wird die Bundestagswahl wiederholtLand kauft das Fernwärmenetz von Vattenfall zurückTempo 30 vor Kitas: Senat hat keinen Überblick

von Daniel Böldt
und Lotte Buschenhagen
Anzeige

und täglich grüßt: die Wahlwiederholung! Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, dass auch Teile der verkorksten Bundestagswahl vom 26. September 2021 in Berlin wiederholt werden müssen. Genau genommen betrifft das 455 der 2256 Berliner Wahllokale, also fast ziemlich genau jedes Fünfte. Ob auch Ihre Stimme am 11. Februar 2024 nochmal gefragt ist, können Sie auf der Karte in diesem Text nachschauen.

Fest steht schon jetzt: Die Wahlwiederholung wird auf die Zusammensetzung des Parlaments nur minimalen Einfluss haben, da bundesweit gesehen nur rund 0,9 Prozent der Wahlberechtigten zur Abstimmung aufgerufen sind. Allerdings könnte diese Einsicht eine eigenwillige Dynamik in Gang setzen: Denn je geringer die Wahlbeteiligung am Ende wird, desto größer könnten die Auswirkungen für Berliner Abgeordnete sein. Diese könnten unter Umständen ihre Mandate an Parteifreunde in anderen Landesverbänden verlieren.

Weitere Absurditäten der Wiederholungswahl:

+ Da die Auswirkungen gering und die Kassen der Parteien nach der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl leer sind, steht Berlin ein merkwürdig gedämpfter Wahlkampf bevor. Plakatiert werden darf ohnehin erst ab dem 2. Januar – übrigens auch in Stimmbezirken, die nicht von der Wiederholung betroffen sind.

+ Sollten die Ampelregierung und Schwarz-Rot in Berlin halten, dann wird in Berlin in vier aufeinanderfolgenden Jahren (2023 bis 2026) jeweils eine Landes- oder eine Bundeswahl stattgefunden haben.