Die Verkehrssenatorin möchte bekanntlich, dass ich wie alle anderen Berliner mein Auto abschaffe. Da so eine Entscheidung gut bedacht sein will, bin ich gestern mal mit dem Zollstock über die Oberbaumbrücke flaniert, deren Fahrbahn jetzt fertig saniert ist.
Die Einweihung geschah quasi per Presseinfo der Verkehrsverwaltung, Titel: „Oberbaumbrücke bekommt breite, sichere Radwege“. Statt 1,35 bzw. 1,6 sind es jetzt jeweils 2 Meter, stand da. Und statt je zweier Autospuren gibt es nun je eine, die aber 4,45 breit ist. Also genau so, dass sich ein Auto unter Mitnutzung des Radweges an einem anderen vorbeidrängeln kann, was die üblichen Verdächtigen auch tun. Aber Vorsicht im adipösen SUV: Die barrierefrei okkupierbaren Radwege sind gar keine 2 Meter breit, sondern nur gut 1,80. Abzüglich der Gullydeckel (die im SUV aber weniger poltern als im Sattel) bleibt für Radfahrer eine real nutzbare Breite von ca. 1,3 Metern. Die alte Berliner Radler-Regel, wonach mangels Überholmöglichkeit der Langsamste das Tempo bestimmt, gilt also weiter.
Mit ihrem neuesten Werk verstößt die Verkehrsverwaltung in mindestens vier Punkten gegen das Mobilitätsgesetz, das nicht ganz zufällig den Begriff „Gesetz“ im Namen trägt. Erstens sind die neuen Radwege zu schmal. Zweitens ist die Zusatzbreite der Autospuren nicht Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung gestellt worden. Drittens fehlen Poller oder Ähnliches, die verhindern, dass Autofahrer auf den Radwegen fahren oder halten.