in ein paar Stunden, genau um 10 Uhr, wird die erste Sitzung des neuen Abgeordnetenhauses eröffnet, es sei denn… es sei denn, das Bundesverfassungsgericht grätscht noch dazwischen - denn dort, in Karlsruhe, ist gestern eine Beschwerde des bisherigen Abgeordneten Marcel Luthe eingegangen. Mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung will Luthe die Konstituierung des Parlaments wegen der Wahlmängel verhindern: „Die besondere Eile ist geboten“, heißt es in dem Schriftsatz. Vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof war Luthe am Tag zuvor schon einmal gescheitert – so wird es wohl auch diesmal kommen (so schnell kann so viel ja keiner lesen).
Die Wahlanfechtungen selbst sind damit nicht vom Tisch – es geht bisher nur um Eilanträge. Und Verstöße sind inzwischen in hoher Zahl dokumentiert, auch bezeugt von Wahlhelfern mit eidesstattlichen Erklärungen. Geklärt werden muss, ob die Pannen „mandatsrelevant“ sind. Aber überprüfen lässt sich das im Nachhinein in vielen Fällen kaum.
Auch immer mehr Seltsamkeiten werden bekannt – so hieß es auf Seite 20 des Handbuchs für die Wahllokale: „Entgegen der Regelung in der Bundeswahlordnung werden leere Stimmzettelumschläge bei dieser Wahl ausnahmsweise nicht als ungültige Stimme gezählt.“ Als sich ein Wahlhelfer weigerte, so zu verfahren, teilte ihm die Landeswahlleitung nur mit, das sei wohl „missverständlich“ formuliert – und schickte ihn vorzeitig nach Hause.
In Friedrichshain-Kreuzberg wurden Wahlzettel, weil zu wenige vorhanden waren, in hoher, aber unbekannter Zahl einfach kopiert.