Tagesspiegel bietet Wahl-MultimediaprojektGedicht an Fassade sorgt für StreitExperte nennt Tegel-Betrieb irreal

„Senatsgutachten von Rechtsanwalt Geulen hält Tegel-Offenhaltung für ausgeschlossen“ ist als Meldung ungefähr so überraschend wie „Märchengutachten von Rentier Rudolph hält Existenz des Weihnachtsmanns für gesichert“ - und das nicht (nur), weil Geulen „BER-Advokat und rot-grüner Stammanwalt“ ist (FDP-Fraktionschef Czaja), sondern weil sich an der Ausgangslage vor dem Volksentscheid (24.9.) nichts ändert: 1) Möglich ist alles, 2) Klagen sind sicher, 3) Zwei Juristen, drei Meinungen. Zwischenfazit: Vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand (solange sie daran glauben). PS: Auf wie viele Meinungen zu Tegel vier Juristen kommen, können Sie am Freitag zwischen 11 und 13 Uhr im Abgeordnetenhaus bei einer vom BUND organisierten Diskussion selbst erleben. 

Bei zwei anderen Tegelsachen hat die FDP gestern schon mal vor dem Verwaltungsgericht eine juristische Bruchlandung hingelegt: 1) Der Senat darf seine 431.000 Euro teuren Anti-TXL-Werbebriefe verschicken (Eilantrag abgelehnt). 2) Die Volksentscheid-Initiative darf in Reinickendorf die von Ryanair gesponserten Pro-TXL-Plakate nicht mehr aufstellen. Ist das gemein?
 
Nein: Der Senat muss die Möglichkeit haben, der kommerzialisierten Partei-Kampagne etwas entgegen zu setzen. Und die Verquickung eines Volksentscheids mit staatlich subventionierter Airline-Reklame ist eine Perversion der Bürgerbeteiligung.