Wissen Sie noch? Am 26. September 2021 votierten mehr als eine Million Berliner bei einer Volksabstimmung mit 59,1 Prozent für die Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen. CDU und SPD verständigten sich 2023 in ihrem Koalitionsvertrag darauf, den rechtlichen Rahmen für eine mögliche Vergesellschaftung zu erarbeiten – obwohl die bereits vom rot-grün-roten Vorgängersenat eingesetzte Expertenkommission die Enteignung großer Immobilienbesitzer für möglich hält.
Seitdem passiert ist allerdings: nichts mehr. Ein im November 2023 angekündigtes Rechtsgutachten für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz tritt auf der Stelle. Dabei hatte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) noch im September angekündigt, das Gutachten „in nächster Zeit” zu beauftragen.
Eine enorm dehnbare Formulierung, wie es scheint! Auf Checkpoint-Anfrage stellt sich heraus, dass, und fallen Sie jetzt bitte nicht vom Stuhl, drei Monate später dieses Gutachten noch immer nicht beauftragt wurde. Zeit für eine kleine
CHRONIK DER SCHWARZ-ROTEN VERSCHLEPPUNG
+ November 2023: „Gründlichkeit geht auch in diesem Fall vor Schnelligkeit. Fest steht, dass auch nach dem Vorliegen der Arbeitsergebnisse einer eingerichteten Senatskommission wesentliche verfassungsrechtliche Fragen zur Vergesellschaftung umstritten sind.“ (Sprecherin der Finanzverwaltung gegenüber dem Tagesspiegel)
+ August 2024: „Für die Beauftragung eines Gutachtens steht noch die Rückmeldung von fachlich zuständigen Senatsverwaltungen zu inhaltlichen Abstimmungen aus.“ (Sprecherin der Finanzverwaltung)
+ August 2024: „Nach meinem Verständnis gibt es dazu eine ressortübergreifende Abstimmung.