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Michael Wendlers Anwalt will mit doppelter Verneinung Verwendung eines Fotos verhindernPankower SPD-Kreischef Buchner spielt Täuschung durch Journalisten Brüggmann herunterImmer mehr Waffen in Berliner Privathänden – immer weniger Kontrollen

gerade eben noch haben wir im Team Checkpoint bei einem fröhlichen Umtrunk unsere berühmte ortstypische Herzlichkeit zelebriert, da meldet das Urlaubsportal Travelbook: In der Bundesliga der deutschen Föderation liegt Berlin in Sachen Freundlichkeit auf dem letzten Platz – bei mehr als 50.000 abgegebenen Voten stimmten nur 851 für uns. Auf Platz 1 (9.970 Stimmen): Bayern, ausgerechnet. Aber wir bleiben dabei: Wir werden lieber von einem Pfannkuchen angemuffelt als von einem muffigen Leberkäse angepfiat. Und jetzt Schnauze.

Oha, Fanpost von unserem Leser Michael Wendler! Sie erinnern sich? Das ist der knödelnde Ex-Sex-Shop-Betreiber und Verschwörungsbankrotteur, der aus der 18. DSDS-Staffel geschnitten wurde und jetzt fast auf RTL2 gemeinsam mit seiner Frau Laura Müller als Hauptdarsteller einer „Baby-Doku“ resozialisiert worden wäre. Genauer gesagt lässt Wendler schreiben, und zwar von Markus Haintz. Sie erinnern sich? Falls nicht – auch egal. Jedenfalls schreibt der Wendler-Haintz zu einem Bild, das wir veröffentlicht hatten: 

Die Verwendung des Fotomaterials war und ist nicht ohne die Zustimmung unseres Mandanten nicht gestattet.“

Hm, „nicht nicht“ – was kommt denn da wohl raus… Wenn das hier der Kurs „Mathe mit dem Checkpoint“ wäre, käme jetzt die Lektion „Minus mal Minus“ dran. Aber heute schalten wir kurz in den Kurs „Juristendeutsch mit dem Checkpoint“ um und schauen uns aus gegebenem Anlass mal das „Gesetz der doppelten Negation“ an – und was lesen wir da?

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