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von Julius Betschka
und Lotte Buschenhagen

an diesem Mittwoch wird Ludgera Selting den wichtigsten Auftritt ihrer bisherigen Karriere haben. Heute ab 11 Uhr wird die Verfassungsgerichtspräsidentin das Urteil der Richter über eine komplette Wahlwiederholung in Berlin verkünden. Zumindest dann, wenn die Gerichtspräsidentin nicht wieder die Öffentlichkeit überrascht. Als Selting Ende September die „vorläufige Rechtseinschätzung“ der Richter publik machte, löste sie damit schon einmal ein Erdbeben aus – politisch ohnehin, aber auch juristisch. An diesem Mittwoch wird nun auch von Seltings Vortrag abhängen, von der Begründung des Urteils, ob Nachbeben mit fatalen Folgen für das Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat drohen.

Das Berliner Verfassungsgericht wird heute aller Voraussicht nach das Parlament für nicht legitimiert erklären, weil in rund zehn Prozent der Wahllokale mehr oder weniger schwere Fehler auftraten – von Wartezeiten bis falschen Stimmzetteln. Waren es wirklich genug, um die Wahl komplett zu wiederholen? Oder reicht schon der Anschein von Fehlern? Ist ein mit 50 Prozent Wahlbeteiligung gewähltes Abgeordnetenhaus letztlich besser legitimiert als ein mit 75 Prozent gewähltes?

Die Entscheidungsprozesse der Richter selbst bleiben bislang eine Blackbox. Zusammen mit den Kollegen Daniel Böldt und Robert Kiesel habe ich mit ehemaligen Richtern und Mitarbeitern des Gerichts, Anwälten und Politikern gesprochen. Entstanden ist eine Innenansicht des Verfassungsgerichtes: Wer hat das Sagen? Welche Rolle spielt der mächtige Vize-Präsident Robert Seegmüller? Und warum stehen die Richter heute unter solchem Druck?

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