das Handwerk hat’s schwer in Berlin, immer gibt’s was zu meckern – und jetzt stimmt auch noch das Verfassungsgericht in die Klage ein und attestiert dem Senat „handwerkliche Fehler“ bei der Bußgeldverordnung zum Corona-Abstandsgebot. Es sei nicht klar zu erkennen, welche Handlungen „bußgeldbewehrt“ sind, urteilten die Richter mit 8 zu 1 Stimmen. Eine mögliche Folge: Rechtstreue Bürger könnte sich veranlasst sehen, sich in ihren Grundrechten noch weiter zu beschränken als unbedingt nötig, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Dass man also zum Beispiel zwei Meter Abstand hält statt nur 1,50 Meter.
Was fällt einem dazu noch ein? Vielleicht ein armer Autofahrer, der auf der Autobahn vorsichtshalber mit 240 vor sich hintrödelt, weil ihm die Regel zur Richtgeschwindigkeit nicht ganz klar ist – oder der noch mehr Abstand zum Wagen vor ihm hält als unbedingt nötig, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Auch solchen Leuten muss unbedingt geholfen werden!
Bei einer Sondersitzung am Donnerstag will der Senat nachbessern – aber auch die Regeln weiter lockern: Vom 6. Juni an könnten Fitnessstudios, Tanz-, Ballett- und Sportschulen ebenso wieder öffnen wie Spezialmärkte, Mensen und Kinos. Nur die geistgetränkten Erben von Ernest Hemingway müssen weiter warten: Bars und Kneipen sind (Stand heute früh) bis mindestens 20. Juni trockengelegt.
Wie am Montag im Checkpoint angekündigt, tauschte sich Michael Müller gestern begleitet von Christian Drosten per Videokonferenz mit Kolleginnen und Kollegen anderen Städte zur Corona-Krise aus – dabei waren London, Buenos Aires, Los Angeles, Istanbul, Budapest, Madrid, Jakarta, Paris, Mexiko-Stadt und Moskau.