pünktlich zum heutigen CDU-Landesparteitag starten wir mit einer Exklusiv-Nachricht.
Die Berliner CDU muss einen schweren Schlag verkraften: Nach Checkpoint-Informationen hat der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegen einen CDU-Kreisverband wegen gravierender Rechtsverstöße bei der Wahl 2021 ein hohes Bußgeld verhängt. Das hat es so noch nie gegeben.
Die Datenschutzbehörde bestätigte dem Checkpoint den Vorgang. Demnach stehen die Verstöße im Zusammenhang mit einem Wahlwerbebrief für den damaligen Bundestagskandidaten Thomas Heilmann. Gegen den Kreisverband Steglitz-Zehlendorf verhängte die Behörde deshalb ein Bußgeld in Höhe von 65.000 Euro. Der Geschäftsführende Kreisvorstand wurde bereits im August über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet.
Und darum geht’s: Im September 2021 hatten 133.980 Bürgerinnen und Bürger personalisierte Schreiben erhalten, in denen sie von Persönlichkeiten aus der Wirtschaft und der Gesellschaft dazu aufgerufen wurden, mit der Erststimme Thomas Heilmann zu wählen. Nach Auffassung der Behörde vermittelten die Schreiben mangels weiterer Informationen den irreführenden Eindruck, sie wären direkt von den Personen versandt worden, die werbend für den Kandidaten eintreten. Das war aber nicht der Fall.
Die Adressen der Angeschriebenen stammten aus dem Melderegister und waren dort vom Kreisverband der Partei abgerufen sowie an einen Werbeanbieter weitergeleitet worden. Nach Feststellung der Behörde beauftragte der CDU-Kreisverband die Agentur auch „mit dem massenhaften Versand der Empfehlungen.“
Die CDU hat laut Bußgeldbescheid damit gegen drei Artikel der Datenschutz-Grundverordnung verstoßen.