seit gestern Abend um 21 Uhr sind Singles in der Singlehauptstadt Berlin die einsamsten Menschen der Welt (wenn sie sich an die Corona-Verordnung halten) – nach einem einsamen Tag im Homeoffice dürfen sie von jetzt an jeweils bis 5 Uhr früh zuhause niemanden empfangen und auch niemand anderen besuchen, selbst wenn sie einander maskiert und mit Abstand bei offenen Fenstern begegnen. Jeder Haushalt muss ab sofort nachts für sich bleiben, ausgenommen sind nur „Ehe- oder Lebenspartner*innen“ – aber genau die haben Singles nicht, sonst wären sie ja keine. Erlaubt bleibt ein Nachtspaziergang draußen zu zweit „aus triftigem Grund“ – der aber (siehe oben) ab sofort gegeben ist.
Aber gilt die neue Verordnung überhaupt? Im Gesetz- und Verordnungsblatt war sie bis heute früh nicht veröffentlicht. Nächtliche Nachfrage bei Christian Gaebler, dem Chef der Senatskanzlei – seine Antwort: Es reicht „in dringenden Fällen“ die Verkündung Online auf der Senatswebsite – wenn es in der Verordnung selbst nicht anders geregelt ist (nochmal nachgeschaut: ist es nicht).
Wäre nicht alles so ernst, hätten wir gestern den „Welt-Popcorn-Tag“ feiern können. Die widersprüchlich erscheinenden Meldungen „Berlin schließt wegen Lieferengpass vorübergehend zwei Impfzentren“ und „Nicht verabreichte Impf-Dosen stapeln sich in Rekordzahl“ wären dafür aber kein Anlass gewesen – für beides gab es nachvollziehbare Gründe (ja, „Ostern“, man glaubt es kaum) und es gilt das Wort von Michael Müller: „Anfangsschwierigkeiten.“ Nur dauert dieser Anfang schon ziemlich lange, und ein Zauber wohnt ihm leider auch nicht inne, wie folgende Meldungen zeigen: