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Verbot gefährlicher Gegenstände: Jurist kritisiert Allgemeinverfügung Innerparteilicher Wahlkampf: Thesen, Thesen, Thesen Mit Stimmen von CDU und AfD: Verein des Beauftragten für Deutsche aus Russland bekommt doch Geld

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gegen 10.30 Uhr kommt es heute zum Showdown im Bundesrat: Wird der Besitz und die Abgabe von Cannabis zum 1. April legal oder wandert das Gesetz doch noch in den Vermittlungsausschuss – wo es wahrscheinlich beerdigt werden würde?

Wie sehr die Kriminalisierung von Cannabis die Strafverfolgungsbehörden in Berlin beschäftigt, zeigt eine Anfrage des Grünen-Politikers Vasili Franco, die dem Checkpoint exklusiv vorliegt: Fast 9000 Strafanzeigen wurden im vergangenen Jahr in Berlin in Zusammenhang mit Besitz, Abgabe oder Handel von Cannabis gestellt – über 80 Prozent davon wegen des Besitzes von wenigen Gramm.

Eine Cannabislegalisierung werde Polizei und Staatsanwaltschaft daher um Tausende Verfahren pro Jahr entlasten, ist sich Franco sicher. Die Polizei sieht das etwas anders. „Ich fürchte, wir werden mehr zu tun haben als bisher. Vor allem durch die zahlreichen Einzelregelungen, wie Bannkreise um Schulen und Kindertagesstätten und die erlaubten Mengen des Eigenbedarfs“, sagte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik kürzlich dem Tagesspiegel (T+). Und was denken Sie?

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Wir lassen das Blaulicht kurz noch an: Am Wochenende ist das Mitführen von „gefährlichen Gegenständen“ wie „Feuerwaffen“, „Bogen, Armbrüste und Pfeile“ sowie „Schleudern und Katapulte“ mal wieder explizit verboten. Die Bundespolizei hat eine entsprechende Allgemeinverfügung für die Bahnhöfe Alexanderplatz, Gesundbrunnen und Ostkreuz angeordnet.

Legendäre Szene des gleichen Schauspiels aus dem vergangenen Jahr: „Irgendwann präsentieren die Polizisten auch eine Bastelschere, größer als sechs Zentimeter, die bei einer jungen Frau gefunden wurde.