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Günther-Wünsch lässt queere Verbände darben BVG lässt 176 Bäume fällen Expertentalk „High Noon“: Droht ein großer Krieg im Nahen Osten?

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Immer Ärger mit der Post (I): Als „Person des öffentlichen Lebens“ könne sie nicht jeden an sie persönlich adressierten Brief lesen, hat Berlins CDU-Schulsenatorin Katharina Günther-Wünsch vergangene Woche im Abgeordnetenhaus gesagt (CP von Freitag). Es war die Erklärung, warum sie das Schreiben, das der Anwalt eines gemobbten schwulen Lehrers am 4. Dezember an sie geschickt hatte, erst im Mai selbst gelesen hat – nachdem sein Fall an die Öffentlichkeit gekommen war.

Da haken wir aber noch mal nach, wie die Kolleginnen und Kollegen es halten, dachten wir uns hier im Team Checkpoint. In der Runde der Senatspressesprecher sorgte das am Freitag wohl für etwas Aufruhr – auf eine gemeinsame Antwort konnte man sich aber nicht einigen. Die Frage lautete: Wenn ein anwaltliches Schreiben von jemandem, dessen Dienstbehörde die jeweilige Senatsverwaltung ist, „persönlich“ adressiert wird – bekommt der Chef/die Chefin es dann in die Hände? Hier ein kleines Koalitions-Lagebild:

+ Für den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU): „Zu hypothetischen Fragestellungen und internen Abläufen in der Senatskanzlei nehmen wir grundsätzlich keine Stellung.“

+ Für Finanzsenator Stefan Evers (CDU): „Ich bitte um Ihr Verständnis, dass wir zu internen Abläufen grundsätzlich keine Stellung nehmen.“

+ Für Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson (CDU): „Zu internen Abläufen nehmen wir grundsätzlich keine Stellung.“

+ Für Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU): „Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich Ihnen zu verwaltungsinternen Prozessen keine Auskunft erteilen kann.