für die Durchsetzung der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sind die mutigen Mitreisenden bald nicht mehr allein verantwortlich: 50 Euro Strafe drohen Unmaskierten von Sonnabend an, renitenten Wiederholungstätern sogar 500. Die Kontrolle „wird so ähnlich sein wie bei der Verkehrsüberwachung“, erklärte Regiermeister Michael Müller. „Nicht jeden Tag ist an jeder Ecke eine Geschwindigkeitskontrolle“, aber hin und wieder eben doch. Das Beispiel ist kühn gewählt angesichts seit Jahren steigender Unfallzahlen. Aber vielleicht ist Müller einfach ehrlich: Die Wahrscheinlichkeit, dass man erwischt wird, ist gering. Während die Polizeigewerkschaft GdP bereits die Hauptverantwortung der BVG betonte, lobte die BVG die angekündigten Polizeikontrollen.
Die Bußgelddrohung gilt übrigens auch für Geschäfte und Kultureinrichtungen aller Art in Gebäuden. Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird laut der gestern vom Senat beschlossenen Verordnung beibehalten, aber die Beschränkungen für Treffen (5 Personen / 2 Haushalte) werden aufgehoben. Für Großveranstaltungen gibt es einen Stufenplan – der allerdings wieder einkassiert werden kann, wenn Schweinereien passieren wie bei Tönnies oder ein anderer Wurst Case eintritt. Die erste Corona-Ampel steht übrigens auf Rot: R = 1,96, ein Infizierter steckt also im Schnitt zwei Mitmenschen an.