für die einen ist es „nichts weniger als das Überwinden der Kleinstaaterei des 19. Jahrhunderts“ (der Berliner Grünen-MdB Stefan Gelbhaar) oder auch „eine europaweit einmalige ÖPNV-Reform“ (FDP-Verkehrsminister Volker Wissing); andere wähnen das ganze Land unterwegs auf einem Trip im unbezahlbaren „Billigrausch“ (Ralf Euler in der FAZ). Der Zug ist jedenfalls nicht mehr aufzuhalten: Die Länder-MP und der Bundeskanzler haben gestern die Einführung eines deutschlandweiten 49-Euro-Tickets beschlossen. Und ab wann gilt das? Jedenfalls nicht „sofort, unverzüglich“ (Günter Schabowski), aber immerhin „so schnell wie möglich“. (Auf welche weiteren Maßnahmen sich die Runde gestern verständigt hat und auf welche noch nicht, können Sie hier nachlesen).
Weniger schnell als möglich kommt die Chipkarte für das gerade bis Ende März verlängerte 29-Euro-Ticket bei den Berliner BVG-Kunden an – der Andrang war eine Nummer zu groß für den Dienst nach Vorschrift. Die kuriose Folge: Wer sich sein Billig-Billett noch im Oktober digital bestellt hat, fährt seit Anfang November schwarz – denn auch das bereits bezahlte Abo ist trotz Buchungsbeleg nur mit vollständigem Ausweis gültig. Und wer jetzt noch buchen will, kann das lediglich ab Dezember tun – anders, als auf der BVG-Website versprochen (die BVG sagt, sie prüfe derzeit, wie sie das ändern kann). Zu dem Schwarzfahr-Dilemma teilte uns BVG-Sprecher Jannes Schwentu mit: „Wir werden bei Kontrollen in den kommenden Tagen mit Augenmaß vorgehen.“ Das ist nett, bedeutet aber letztlich: Wer sein Ticket bereits bezahlt hat, aber bisher nur einen digitalen Nachweis hat, ist auf Good Will(kür) der Kontrolleure angewiesen.