Es gibt Neuigkeiten zu unseren Wohnungsschätzchen vom Freitag:
1) Die „Quo Vadis Immobilien AG“ hat ihre Goltzstraßenbude (38 qm, zu vermieten „nur an weibliche schlanke Servicekraft bis 25 Jahren“) gleich nach der Checkpoint-Meldung (15.3.) aus dem Netz genommen. Vielleicht war ja ein „Tip“-Fehler drin.
2) Die irren Staffelmietverträge für Durchschnittswohnungen (bis zum Jahr 2035 auf mehr als 6000 Euro in Prenzlauer Berg und mehr als 8000 Euro in Mitte, jeweils p/m) basieren auf einer Unwirksamkeitserklärung – hier ist sie:
„Die zwischen den Parteien vereinbarten Miete übersteigt die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 %. Die Parteien sind sich aber einig, daß die Mietbegrenzungsverordnung des Landes Berlin vom 28. April 2015 nicht wirksam ist und einer freien Vereinbarung der Miethöhe somit nicht entgegensteht. Die Miete wäre somit auch dann gültig vereinbart, wenn die Miete entgegen der Annahme der Parteien um mehr als 10 % von der ortsüblichen Vergleichsmiete abweicht. Ein Minderungs- oder Herabsetzungsanspruch des Mieters ist ausgeschlossen.“
Und jetzt die Frage an die Juristinnen und Juristen unter Ihnen? Ist die Unwirksamkeitserklärung wirksam?
Die Spur des Anbieters dieser Staffelmietverträge führt zu einem Eckhaus in Prenzlauer Berg, in dem praktischerweise auch gleich eine Anwaltskanzlei residiert – dort gibt’s u.a. „Tricks vom Fachanawalt zur Eigenbedarfskündigung“ (mehr zu Eigenbedarfskündigungen weiter unten).