Lesen Sie die Checkpoint Kurzstrecke kostenlos

Niemand mag Pop-Ups...

Sie wollen Berlins schnellsten Überblick? Jeden Morgen die wichtigsten Nachrichten der Stadt – mit uns verpassen Sie nichts!

...aber jetzt, wo Sie schon da sind: Testen Sie die Checkpoint Kurzstrecke und lesen Sie Berlins beliebtesten Newsletter mit allen wichtigen Nachrichten und Aufregern der Stadt. Gratis. Von Herausgeber Lorenz Maroldt

Sie wollen Berlins schnellsten Überblick? Jeden Morgen die wichtigsten Nachrichten der Stadt – mit uns verpassen Sie nichts!

...aber jetzt, wo Sie schon da sind: Testen Sie die Checkpoint Kurzstrecke und lesen Sie Berlins beliebtesten Newsletter mit allen wichtigen Nachrichten und Aufregern der Stadt. Gratis. Von Herausgeber Lorenz Maroldt

Ich bin damit einverstanden, dass mir per E-Mail, telefonisch oder postalisch interessante Angebote der Tagesspiegel-Gruppe unterbreitet werden. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.

Es bleibt sehr windig, die Sonne lässt sich aber bei bis zu 13°C blicken.

Neonazi-Netzwerk droht dem TagesspiegelIrre Wohnungsanzeigen im NetzInterview zum „Equal Pay Day“

Es gibt Neuigkeiten zu unseren Wohnungsschätzchen vom Freitag:

1) Die „Quo Vadis Immobilien AG“ hat ihre Goltzstraßenbude (38 qm, zu vermieten „nur an weibliche schlanke Servicekraft bis 25 Jahren“) gleich nach der Checkpoint-Meldung (15.3.) aus dem Netz genommen. Vielleicht war ja ein „Tip“-Fehler drin.

2) Die irren Staffelmietverträge für Durchschnittswohnungen (bis zum Jahr 2035 auf mehr als 6000 Euro in Prenzlauer Berg und mehr als 8000 Euro in Mitte, jeweils p/m) basieren auf einer Unwirksamkeitserklärung – hier ist sie:

„Die zwischen den Parteien vereinbarten Miete übersteigt die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 %. Die Parteien sind sich aber einig, daß die Mietbegrenzungsverordnung des Landes Berlin vom 28. April 2015 nicht wirksam ist und einer freien Vereinbarung der Miethöhe somit nicht entgegensteht. Die Miete wäre somit auch dann gültig vereinbart, wenn die Miete entgegen der Annahme der Parteien um mehr als 10 % von der ortsüblichen Vergleichsmiete abweicht. Ein Minderungs- oder Herabsetzungsanspruch des Mieters ist ausgeschlossen.“

Und jetzt die Frage an die Juristinnen und Juristen unter Ihnen? Ist die Unwirksamkeitserklärung wirksam?

Die Spur des Anbieters
dieser Staffelmietverträge führt zu einem Eckhaus in Prenzlauer Berg, in dem praktischerweise auch gleich eine Anwaltskanzlei residiert – dort gibt’s u.a. „Tricks vom Fachanawalt zur Eigenbedarfskündigung“ (mehr zu Eigenbedarfskündigungen weiter unten).

Lesen Sie weiter mit Tagesspiegel Plus für 14,99 € 0,00 €

Nie waren verlässliche Informationen wichtiger

Zugang zu allen exklusiven T+ Inhalten

Werbereduziert in der App

Jederzeit online kündbar

Jetzt 30 Tage gratis testen