Wolkig bei max. 10°C

Senat zeigt Maskenverweigerern den MittelfingerSPD-Abgeordneter Joschka Langenbrinck war „Senior Berater“ von WirecardDas Bundesverfassungsgericht tagt wegen Beherbergungsverbot erst am Mittag

Mit dem Durchsetzen der Corona-Verordnungen hat‘s bisher nicht so richtig funktioniert in Berlin (zwei von drei Ampeln stehen auf Rot, die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt stadtweit bei 66,6) – also versucht es der Senat jetzt mal mit dem gestreckten Mittelfinger (auch geeignet für die Rubrik „Berlin, aber Schnauze).
 


Etwas verwirrend ist nur, dass im Text zum Bild von einem „erhobenen Zeigefinger“ die Rede ist, vermutlich ein klassischer Berliner Koalitionskompromiss (noch drei Versuche und wir haben eine Faust). Die Anzeige ist trotzdem leichter zu verstehen als die xte Ergänzung zur soundsovielten Verordnung – und macht u.a. den Mentalitätsunterschied zu einer kleinen Stadt an der Elbe deutlich, die einen anderen Weg wählt. Ob es dort besser läuft, schauen wir uns gleich mal genauer an…

In Berlin zeigt der Senat Maskenverweigerern inzwischen per Anzeige den ausgestreckten Mittelfinger. Hamburg versucht das Problem eher klassisch zu lösen, mit einer Maskenpflicht auf einigen öffentlichen Plätzen. Die entsprechende Verordnung verleitet allerdings zum Rätselraten. Deshalb hier eine kleine Aufgabe für die Hamburg-Flüchtlinge unter den Neuberlinern (alle anderen dürfen natürlich auch mitmachen).

Also dann – bitte lernen Sie Punkt 11 der neuen hansestädtischen Verordnung zur Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen auswendig (wird künftig immer dann abgefragt, wenn Sie mal wieder über Berlin meckern).

Ein Mund-Nase-Schutz muss demnach u.a.