lassen Sie uns zum Start in den Tag über Geld sprechen. Nicht über Ihr Geld, sondern über die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten. Nach der „Maskenaffäre“ wurde vor zwei Jahren die Offenlegungspflicht verschärft, seit Oktober 2021 ist das neue Gesetz in Kraft. Doch der Bundestag ließ sich Zeit, sehr viel Zeit.
Denn die 736 Abgeordneten erhielten den umfangreichen Fragenkatalog zu ihren Nebenbeschäftigungen nicht etwa digital, sondern als Papierausdruck – auf jeweils 23 Seiten. Diese Daten gab dann anfangs nur eine Schreibkraft mühsam in eine Datenbank ein.
Aber jetzt liegen die Angaben vor, unsere Kollegin Claudia von Salzen hat sie ausgewertet.