und happy Halloween! 👻 Sind Sie bereit, falls heute Abend ein Geist vorbeispukt? Oder gleich mehrere „jener harmlosen kleinen Nachtgespenster, die niemandem etwas zuleide tun, außer man ärgert sie“ (Otfried Preußler) – durch Süßigkeitenlosigkeit zum Beispiel? Oder streiken Sie?
Süßes oder Saures? Für eine (inzwischen vermutlich ehemalige) Studentin, die für eine höhere BAföG-Grundpauschale geklagt hatte, ist die Frage entschieden: Das Bundesverfassungsgericht weist ihre Klage zurück. Geklagt hatte die junge Frau, weil die Grundpauschale von 373 Euro pro Monat, die ihr 2014 zustand, ihren Lebensunterhalt während des Studiums nicht sicher decken konnte. Damit, so ihre Argumentation, verstoße das Bundesausbildungsförderungsgesetz gegen den grundrechtlichen Anspruch auf staatliche Leistungen, die eine gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot ermöglichen sollen.
Das höchste deutsche Gericht hingegen nannte die Grundpauschale verfassungsgemäß – und fand: „Es berührt nicht die Menschenwürde, wenn [...] zur Vermeidung von Bedürftigkeit einer existenzsichernden Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit nachgegangen werden muss.“
Eine „herbe Enttäuschung für alle Studierenden“ nennt das Joachim Schaller, Rechtsanwalt der Frau: „Für gleiche Bildungs- und Ausbildungschancen wird nicht gesorgt, wenn Studierende in einer finanziellen Notlage ihr Studium abbrechen müssen, um existenzsichernde Leistungen bekommen zu können, und dann in vielen Numerus-Clausus-Fächern keine Chance mehr haben, später ihr Studium fortzusetzen, weil Bewerbungen für höhere Fachsemester unmöglich sind.“ Eine der aktuellen Absurditäten des Gesetzes ist nämlich: Nur wenn Studierende noch bei den Eltern oder in einer elterlichen Wohnung wohnen, können sie mit Bürgergeld aufstocken.
Für Schaller muss nun dringend die Politik ran: Es sei eine „deutliche Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze geboten, die mit bis zu 475,00 Euro für Studierende deutlich unter den 563,00 Euro Regelbedarf beim Bürgergeld liegen“, sagt der Anwalt.