die Vorwürfe wiegen schwer, schwerer jedenfalls als die Ordner, um die es geht. Das „Statement“ der Grünen aus Friedrichshain-Kreuzberg dagegen wirkt wie ein Beitrag fürs Berlin-Museum, Abteilung „hilflose Hybris“. Hier der Wortlaut:
„Die Behauptung der ‚Aktenmanipulation‘ gegenüber Bezirksstadtrat Florian Schmidt ist haltlos. Fest steht, dass während des noch laufenden Verfahrens zum Finanzierungsprozess der Diese eG die Akten nicht vollständig eingesehen werden dürfen, da davon dringende öffentliche Interessen und schützenswerte Belange Dritter, also auch die der Mieter*innen, berührt werden können (§ 11 Abs. 2, BezVerwG). Das Bezirksamt hat zugesichert, Einsicht in alle Akten zu gewähren, sobald der Prozess abgeschlossen ist. Daraus nun einen Vorwurf zu konstruieren, entbehrt jeglicher Grundlage.“
Wir fassen noch mal zusammen – der Vorwurf der SPD lautet:
1) dass den Bezirksverordneten verschwiegen wurde, dass die Akten unvollständig sind, denn im § 11 Absatz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes steht auch: „Die Verweigerung der Akteneinsicht ist schriftlich zu begründen.“
2) dass Akten manipuliert, konkret: umpaginiert wurden, damit nicht auffällt, dass sie unvollständig sind.
3) dass Stadtrat Schmidt die Verweigerung der vollständigen Herausgabe erst im Nachhinein und auf Nachfrage bei einer gemeinsamen vertraulichen Fraktionssitzung von Grünen, SPD und Linken zugegeben hat, nicht aber gegenüber den Oppositionsfraktionen von CDU und FDP, die ebenfalls Akteneinsicht hatten.
4) dass Stadtrat Schmidt die Verweigerung in der als vertraulich deklarierten Sitzung nicht mit dem Bezirksverwaltungsgesetz begründet hat, sondern damit, dass er verhindern wollte, „dass die Inhalte von CDU und FDP instrumentalisiert und von einem Redakteur des Tagesspiegels zur politischen Agitation genutzt werden“.