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Mehr als seltsam: Rechnungshof-Affäre wird zum Fall für den ParlamentspräsidentenStillschweigend: Senatskanzlei tilgt Kampagnen-Slogan wegen DDR-ReminiszenzSchneller da: S-Bahn schon fünf Tage vor Eröffnung am BER

Die Stellenaffäre des Rechnungshofs (CP v. 19. u. 21.9., Tsp v. 20.9.) beschäftigt jetzt auch den Präsidenten des Abgeordnetenhauses, der die Dienstaufsicht über die Behörde führt. Dabei geht es nicht nur um die seltsame Gehaltsaufteilung der B5-Beamtin Petra Michaelis, die von der Innenverwaltung „abgeordnet“ wurde (der Rechnungshof erstattet die Kosten nach eigenen Angaben „nur anteilig“, was allerdings einen Verstoß gegen das Haushaltsgesetz nahelegt und die Unabhängigkeit der Behörde beeinträchtigt) – sondern auch um einen möglichen Verstoß gegen das Rechnungshofgesetz. Denn dort heißt es in §3, Abs. 1: „Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Präsidialabteilung.“ Ausweislich der Auskunft des Rechnungshofes sowie des aktuellen Strukturplans leitet jetzt jedoch Petra Michaelis die Präsidialabteilung.

Rechnungshofpräsidentin Karin Klingen hat also eine Versorgungsposition eingerichtet, um in der Innenverwaltung Platz zu schaffen für eine politisch erwünschte Neubesetzung der Abteilungsleitung beim Staatssekretär – und das mit einer waghalsigen Gehaltskonstruktion auf einer Stelle, die es eigentlich gar nicht geben kann. Wir haben den Präsidenten des Abgeordnetenhauses um eine Stellungnahme zu den Vorgängen gebeten. Die Antwort seiner Verwaltung:

Eine Bewertung nimmt der Präsident des Abgeordnetenhauses, der ja die Dienstaufsicht über die Präsidentin des Landesrechnungshofes hat, zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Er wird aber einen Bericht zur Sachlage der Entscheidung, die Leitung der Präsidialabteilung des Landesrechnungshofes an Frau Michaelis abzugeben, von Frau Klingen abfordern.“ Das Schreiben an die Präsidentin des Landesrechnungshofes geht heute heraus.

Und hier noch die Antworten des Tages aus der Senatskanzlei zur gefälligen Personalversorgung ihrer früheren Mitarbeiterin Karin Klingen:

+ „Es besteht keine Kenntnis zu solchen Gesprächen.“

+ „Zu senatsinternen Gesprächen und zum Austausch zwischen Landesbehörden zu Personalangelegenheiten kann Ihnen die Senatskanzlei grundsätzlich keine Auskunft geben.“

+ „Über außerdienstliche Gespräche haben wir keine Kenntnis.“

+ „Zu Personaleinzelangelegenheiten nimmt die Senatskanzlei keine Stellung.“

+ „Spekulationen über Motive von Mitarbeitern der Berliner Verwaltung nimmt die Senatskanzlei nicht vor.“

+ „Spekulationen über Betriebsklimata in den Verwaltungen nimmt die Senatskanzlei nicht vor.“

+ „Die Senatskanzlei bewertet nicht die innere Organisation des Landesrechnungshofs.“