bisher völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Bildungsverwaltung am vergangenen Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht eine schmerzliche Niederlage mit weitreichenden Folgen kassiert. Die eigentlichen Verlierer sind allerdings die Bildungspolitikerinnen der früheren rot-grün-roten Koalition: Maja Lasic (SPD), Marianne Burkert-Eulitz (Grüne) und Regina Kittler (Linke) hatten trotz einer ausdrücklichen Warnung aus der Senatskanzlei wegen „rechtsförmlicher Probleme“ im September 2021 mit der Mehrheit ihrer Fraktionen eine Reform des Schulgesetzes durchgesetzt. Demnach konnte die Schulaufsichtsbehörde u.a. verhaltensauffällige Schüler ganz oder teilweise vom Schulbesuch ausschließen – auch gegen den Willen der Eltern.
Mit dem Beschluss VG 3 L 208/24 stellt das Verwaltungsgericht jetzt fest:
„Die in § 41 Abs. 3a Satz 1 und 2 enthaltene Ermächtigung der Schulaufsichtsbehörde, das Ruhen der Schulbesuchspflicht anzuordnen, hält aller Voraussicht nach einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung nicht stand.“ Für einen derartigen „erheblichen Grundrechtseingriff“ gebe es „keine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage“, weil im Berliner Gesetz, anders als in anderen Bundesländern, keine „Gefährdungstatbestände“ benannt werden. Es sei deshalb „evident“, dass die gesetzliche Regelung nicht einmal den „verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen“ genüge.
Mit anderen Worten: Erst wurde gepfuscht, und jetzt herrscht Willkür.
Im konkreten Fall ging es um einen 11jährigen Schüler, der an einer Autismus-Spektrum-Störung leidet.