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Michael Müller fordert PrivatisierungsbremseLinken-Antrag will Sonntagsöffnung für SpätisInnenverwaltung muss Mittelverwendung nicht offenlegen

eine Privatisierungsbremse für Berlin hat der Regierende Bürgermeister am Abend bei einer Tagesspiegel-Veranstaltung in der Urania gefordert. Fehler der Vergangenheit, wie die massenweise Privatisierung städtischer Wohnungen, sollten sich nicht wiederholen. „Eine Möglichkeit ist, per Gesetz sicherzustellen, dass die Privatisierung öffentlicher Güter künftig nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament oder einem Volksentscheid beschlossen werden kann“, sagte Müller.

Privatisierungsbremse... da war doch was. Ach, hier, 2011: Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) schlägt unter Rot-Rot vor, dass Betriebe der Daseinsvorsorge nur nach einem erfolgreichen Volksentscheid privatisiert werden können. Und hier, 2014: SPD-Fraktionschef Raed Saleh will unter Schwarz-Rot eine Privatisierungsbremse, wie sie Bremen 2013 in der Landesverfassung verankert hat. Und zuletzt 2017: Linke-Landeschefin Katina Schubert fordert: Der Verkauf landeseigenen Eigentums müsse in der Verfassung an einen Zustimmungsvorbehalt der Bevölkerung geknüpft werden.

Auch im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag von 2016 (Senat Müller II) liest der Wähler auf S. 155: „Die Koalition will nach dem Vorbild Bremens eine Privatisierungsbremse in die Berliner Verfassung aufnehmen, nach der öffentliche Unternehmen ganz oder in wesentlichen Teilen nur dann veräußert werden dürfen, wenn dem eine Mehrheit der Berliner*innen in einem Volksentscheid zustimmt.“

Fragt sich nur, wie oft und von wem das noch gefordert werden muss, bevor es an die Umsetzung geht.