es tut sich was im Lande Berlin – jedenfalls für diejenigen, die ihre Spritzen schon intus haben:
„Es gibt keinen Grund, für geimpfte Menschen die Einschränkungen der Grundrechte aufrechtzuerhalten“, sagt Wirtschaftssenatorin Ramona Pop im Tagesspiegel – und hält einen „Berliner Vorstoß“ für „denkbar“, damit diese nach der zweiten Portion Biontech, Astrazeneca, Moderna, Johnson & Johnson, Sputnik oder was auch immer „ihre vollen Freiheiten leben können“.
Und auch Justizsenator Dirk Behrendt sagt, ebenfalls im Tagesspiegel: „Natürlich spricht nichts dagegen, wenn sich zehn Geimpfte treffen.“
Für Staats- und Verfassungsrechtler ist ohnehin klar: Nicht die Gewährung von Grundrechten muss begründet werden, sondern deren Einschränkung. Julius Betschka, Maria Fiedler, Albrecht Meier, Selina Bettendorf und Robert Kiesel haben recherchiert, was demnächst unter welchen Bedingungen gehen könnte – und was nicht.
Unser Tagesspiegel-Kollege Lothar Heinke, Jahrgang 1934, der mich Anfang der neunziger Jahre als Lokalchef beim „Morgen“ meine ersten Berlin-Texte schreiben ließ, ist bereits durchgeimpft – und argumentiert aus Sicht der Älteren: „Wir früher Geborenen möchten, wie alle anderen, wieder mal in den Urlaub nach Hiddensee fahren oder in die Philharmonie gehen können dürfen.