Es gibt neueste Nachrichten von der chaotischsten Wahl der Nachkriegsgeschichte („Made in Berlin“) – die Stellungnahme der Landeswahlleitung zu Einsprüchen an den Wahlprüfungsausschuss des Bundestags (liegt dem Checkpoint vor) offenbart weitere Kuriositäten und Seltsamkeiten, die eine relevante Ergebnisverzerrung möglich erscheinen lassen. So heißt es darin u.a.:
„Teilweise wurden die Stimmzettel komplett bereits in der Woche vor der Wahl an die Standorte der Wahllokale ausgeliefert.“
Und warum? Weil „Menge und Gewicht des zu transportierenden Materials“ für die Logistik „eine Herausforderung darstellte“. In „zahlreichen Fällen“ wurde deshalb „lediglich eine Grundausstattung an Stimmzetteln übergeben, der Rest sollte dann am Vormittag des Wahltages ausgeliefert werden“. Hm, am Vormittag des Wahltages? War da nicht gleich noch was? Ach ja, richtig: Die halbe Stadt war wegen des Marathons gesperrt! Tja, vielleicht hätte das der Wahlleitung mal jemand sagen sollen, es sind ja nicht alle Menschen an Sport interessiert.
Wir schauen nochmal auf die Aussage, die Unterlagen seien teilweise „komplett in der Woche vor der Wahl an die Standorte der Wahllokale ausgeliefert“ worden – denn das verstößt gegen die Bundeswahlordnung. In § 49 (Abs.3) ist klar geregelt, wem „amtliche Stimmzettel in genügender Zahl“ (!) auszuhändigen sind: „dem Wahlvorsteher“.
Nirgendwo steht dort, dass sie bei Autohändlern, in Bibliotheken, Bildungsclubs, Beratungsstellen, Begegnungsstätten, Bürgertreffs, Cafés, Freizeitzentren, Freiwilligenagenturen, Gesellschaften, Genossenschaften, Jugendzentren, Kantinen, Kieztreffs, Kirchen, Kitas, Kleingartenanlagen, Kneipen, Kulturzentren, Museen, Nachbarschaftszentren, Reithallen, Restaurants, Schulen, Seniorenheimen, Sprachzentren, Sportbars, Stiftungshäusern, Stübchen, Theatern und Vereinen bereits Tage zuvor abgekippt werden können (überall hier konnte in Berlin gewählt werden).