mit einem Knaller schrecken uns mehrere Bezirke auf: Das Böllern zum Jahreswechsel wird eingeschränkt. Statt ganztägig darf nur zwischen Silvester 18 Uhr und 7 Uhr am Neujahrsmorgen geknallt werden. Allerdings wäre es nicht Berlin, wenn genau an dieser Stelle nicht ein „allerdings“ folgen würde. Denn eigentlich gab es die Regelung schon in vergangenen Jahren und da landesweit. Mittlerweile aber wurde entschieden, es sei „zielführend, dass die Bezirke nunmehr in eigener Zuständigkeit für ihr Gebiet eine Allgemeinverfügung herausgeben“, sagte der Sprecher der Gesundheitsverwaltung, Stefan Strauß.
Aber machen sie das auch? „Wir sind noch in der Prüfung, wie zielführend das wäre“, sagt Mittes Ordnungsstadtrat Christopher Schriner (Grüne) nach dem Motto: Was nützen drakonische Strafen, wenn sie ohnehin keiner kontrolliert. Bislang haben erst Reinickendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg das Böller-Zeitfenster verkürzt und drohen bei Verstoß 50.000 Euro Bußgeld an. Ob es unter den anderen Bezirken noch Spätzünder gibt, ist derzeit offen. Es droht ein Flickenteppich.
Reicht Ihnen schon? Wir zünden trotzdem noch eine Stufe: Die Beschränkung gilt nur für Feuerwerk „mit ausschließlicher Knallwirkung“. Ist auch nur ein Funke Licht dabei, darf ganztägig geböllert werden, egal wie laut es ist. Hat da wer den Knall nicht gehört?
Freiheit gibt’s nicht umsonst. Aber was darf eine Ausstellung zum Thema Freiheit kosten? Mehr als 19,2 Millionen Euro, findet die schwarz-rote Koalition und will dafür diese Summe in den Doppelhaushalt 2026/27 einstellen.