Die mangelnde Barrierefreiheit vieler Wahllokale spielte im allgemeinen Pannendesaster bisher nur am Rand eine Rolle – aber ein genauerer Blick auf die Zahlen zeigt: Hier gibt’s ein massives Problem. Dem Checkpoint liegt dazu eine noch unveröffentlichte Analyse der Innenverwaltung vor (DS 18/28718, MdA Marcel Luthe) – hier einige Punkte daraus:
+ In Mitte waren mehr als ein Drittel aller Wahllokale nicht barrierefrei zu erreichen (34,9%).
+ In Treptow Köpenick war fast die Hälfte aller Wahllokale nicht barrierefrei zu erreichen (45,7%, davon 22,6 nur mit Begleitperson).
+ In sieben von zwölf Bezirken waren maximal 2/3 aller Wahllokale barrierefrei zu erreichen (neben Mitte und Treptow-Köpenick noch Friedrichshain-Kreuzberg, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln und Marzahn-Hellersdorf)
+ Nur in einem Bezirk waren mehr als 80 Prozent der Wahllokale barrierefrei zu erreichen (Reinickendorf, 97,4).
+ Berlinweit waren von den 2257 Wahllokalen nur 1565 barrierefrei zu erreichen (69,3%).
+ Insgesamt sind in Berlin 408.747 Menschen als schwerbehindert anerkannt, die meisten in Tempelhof-Schöneberg (41.359, barrierefreie Wahllokale 64,6%), Neukölln (39.006, 66,5%) und Charlottenburg-Wilmersdorf (36.813, 76,9%).
Zwar wurden die betroffenen Wählerinnen und Wähler in der Benachrichtigung auf die Möglichkeit hingewiesen, einen Wahlschein „in einem anderen geeigneten Wahllokal anzufordern“, verbunden mit der Aufforderung, das „durch die Mitarbeitenden der Hotline recherchieren zu lassen“ oder „selbst zu recherchieren“.