Drei Monate ist es her, da sagte Michael Müller (SPD) in der Senatspressekonferenz: „Es kann nicht sein, dass eine Veranstaltung beispielsweise in Berlin-Zehlendorf verboten wird, aber 100 Meter weiter in Brandenburg könnte sie stattfinden.“ Ab Montag wird genau das der Fall sein, dann gilt in der Mark die sogenannte Umgangsverordnung. Sie löst die Eindämmungsverordnung ab und erklärt die Pandemie quasi für beendet.
Öffentliche und private Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern sind draußen und drinnen wieder erlaubt, Konzerte und Gottesdienste mit Massen möglich. Während sich in Berlin höchstens Angehörige zweier Haushalte treffen dürfen, wurde jenseits der Landesgrenze die Kontaktbeschränkung aufgehoben. Auch in Krankenhäusern und Pflegeheimen darf ab Montag wieder unbegrenzt besucht werden, dann aber mit Maske.
„Für das öffentliche Leben in Brandenburg gelten ab jetzt nicht mehr generelle Verbote mit einigen Ausnahmen, sondern die grundsätzliche Erlaubnis mit nur noch sehr wenigen Einschränkungen“, sagte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU).
Die unterschiedlichen Regeln könnten auch für Berlins Wirtschaft zum Problem werden. Während der Sauna-Besuch in Berlin verboten bleibt, können die Saunen jenseits der Stadtgrenze wieder öffnen. Die Betreiber in der Stadt sind deshalb zunehmend ungeduldig.
Ob sich die Brandenburger vorab mit ihren Nachbarn abgestimmt haben, war nicht zu erfahren.