in der Koalition ist das Kopftuch zerschnitten: Justizsenator Dirk Behrendt teilte überraschend mit, dass Rechtsreferendarinnen bei der begleiteten Leitung von Zivilprozessen künftig das religiöse Symbol tragen dürfen – die SPD verweist empört aufs Neutralitätsgesetz: „Der Justizsenator verstößt gegen geltendes Recht“, sagte ein sozialdemokratisches Senatsmitglied dem Checkpoint, und der SPD-Abgeordnete Sven Kohlmeier nannte die unabgestimmte Entscheidung „respektlos gegenüber den Senatskolleginnen und Senatskollegen“, die nach dem Urteil des Bundesarbeitsgericht (eine abgelehnte Lehramtsanwärterin hatte eine Entschädigung erstritten) erst noch ein gemeinsames Vorgehen besprechen wollten.
CDU-Rechtexperte Sven Rissmann erhöhte den Einsatz – er warf dem Justizsenator einen „Akt exekutiver Arroganz und Überheblichkeit“ und „fortwährende grüne Trumpisierung der Landespolitik“ vor. Behrendt saß lächelnd auf der Senatsbank und schwieg, und die Grünen-Fraktion ließ ein Schreiben der Bildungsverwaltung von gestern an alle öffentlichen Schulen zur „Anwendung des Neutralitätsgesetzes“ kursieren – darin heißt es: „Für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (Referendarinnen und Referendare) werden gemäß § 4 Neutralitätsgesetz Ausnahmen vom Verbot gemacht.“
Doch die SPD brachte das nur noch mehr auf die Kirchturmspitze – Kohlmeier sprach von „Nebelkerzen“: „Falsch, schlichtweg falsch“ sei die Behauptung, die Schulverwaltung habe einen solchen Beschluss gerade gefasst.