dass Berlin „Tag und Nacht geöffnet“ hat, wie das Stadtmarketing früher versprach, ist schon längst nur noch eine sehnsüchtige Erinnerung. Aber dass mit der Ausgangssperre ab 22 Uhr echte Geisterstunden in Berlin beginnen, ist noch einmal eine neue Erfahrung (auf die wir gerne verzichtet hätten). Über die Sinnhaftigkeit dieses Punktes der „Bundesnotbremse“ wird aber nicht nur deshalb gerade vor allem zuhause diskutiert: Für Ende April sind die Nächte rekordverdächtig kalt – da fällt es selbst anarchischen Berlinern leicht, aufs Gassigehen zu verzichten (es sei denn, sie haben einen Hund).
Über die Rechtmäßigkeit der Ausgangssperre wird indes bald das Verfassungsgericht entscheiden: Mit Unterstützung der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ haben u.a. Berliner Abgeordnete der Grünen (Petra Vandrey), der Linken (Sebastian Schlüsselburg und Anne Helm), der FDP (Stefan Förster) und der SPD (Sven Kohlmeier) Beschwerde in Karlsruhe eingelegt. Gerügt wird u.a. eine Verletzung der Handlungsfreiheit, der Persönlichkeitsrechte, der Freiheit der Person, der Kunstfreiheit u.v.a.m.
Über die Rechtmäßigkeit der Ausgangssperre wird indes bald das Verfassungsgericht entscheiden: Mit Unterstützung der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ haben u.a. Berliner Abgeordnete der Grünen (Petra Vandrey), der Linken (Sebastian Schlüsselburg und Anne Helm), der FDP (Stefan Förster) und der SPD (Sven Kohlmeier) Beschwerde in Karlsruhe eingelegt. Gerügt wird u.a. eine Verletzung der Handlungsfreiheit, der Persönlichkeitsrechte, der Freiheit der Person, der Kunstfreiheit u.v.a.m.