Beginnen wir die Woche mit einer Knallermeldung: In Berlin soll es zum nächsten Silvester nicht nur ein Böllerverbot geben, sondern drei. Nach Abzug des Pulverdampfes erweist sich diese Nachricht allerdings als Tischfeuerwerk, denn das Verbot beschränkt sich auf Silvesterfanmeile, Hermannplatz und den Steinmetzkiez an der Pallasstraße in Schöneberg, wo die Kriegsszenen beim vergangenen Jahreswechsel besonders authentisch waren. Ein generelles Böllerverbot gibt die Rechtslage laut Innensenator Andreas Geisel (SPD) nicht her. Und die grüne Idee, die Knallerei innerhalb des S-Bahn-Rings (= 10% des Stadtgebietes) zu verbieten, sei mit der vorhandenen Menge an Polizisten nicht durchsetzbar. „Wir dürfen uns nicht lächerlich machen“, sagt Geisel. Gilt das speziell für Silvester?
Im Innenausschuss wollen die Linken heute die Räumung eines Obdachlosencamps nahe dem Hauptbahnhof (CP vom 10.1.) erörtern, genauer: Mit der Art, wie Polizisten einer gefesselten Bewohnerin ein Tuch über den Kopf zurren und sie abführen, während nebenan die BSR ihre Habe wegbaggert. Ein am Wochenende publik gewordenes Video des Einsatzes vom 9. Januar hat Empörung ausgelöst. Laut BA Mitte und Polizei war die Frau „extrem aggressiv“ (was im Video nicht zu sehen ist) und das Tuch zum Schutz der Beamten notwendig. Nun ist ein Urteil leicht gefällt, besonders vom Schreibtisch aus. Darin, dass Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes auch für Polizeieinsätze unter Brücken gilt, sind sich hoffentlich alle einig.
Im Volkspark Humboldthain ist Sonntagfrüh bei Frost ein Mann tot auf einer Parkbank gefunden worden.