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Wegen möglicher Überprüfung durch Bundesverfassungsgericht: Wahltermin Mitte Februar könnte nicht einzuhalten sein„Nichts ist schlimmer als soziale Isolation und Kälte“: Netzwerk gegen Folgen der Energiekrise startet in BerlinUrteil nach Berliner Straßenblockaden: 56-jährige Klima-Demonstrantin wegen Nötigung verurteilt

auch an diesem Samstag beginnen wir mit den wichtigsten Nachrichten aus Berlin:

+++ Womöglich geht die Entscheidung über die Wahlwiederholung in Berlin doch noch vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Von der Notwendigkeit ist zumindest die Senatsverwaltung für Inneres überzeugt. Das geht aus einer Stellungnahme der Behörde an das Landesverfassungsgericht hervor. Für die Berliner bedeutet das, dass der Wahltermin Mitte Februar nicht zu halten sein könnte.

+++ Netzwerk gegen Folgen der Energiekrise startet in Berlin. Energiespartipps bei einer Tasse Tee, Kuchenbacken, Mieterberatung, eine heiße Suppe zum Aufwärmen: Das sind nur einige der Angebote, auf die Berlinerinnen und Berliner künftig zurückgreifen können. Akteure aus Wirtschaft, Sozialwesen und Religion haben am Freitag die „Charta der Wärme“ unterzeichnet.

+++ Urteil nach Berliner Straßenblockaden: Eine 56-jährige Klima-Demonstrantin ist zu 1350 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Klima-Demonstrantin aus Hessen war an drei Berliner Straßenblockaden beteiligt. Jetzt verurteilte sie das Amtsgericht Tiergarten wegen Nötigung und Widerstands.

Auf tagesspiegel.de informieren wir Sie fortlaufend über alle Entwicklungen in Berlin.

Wir erinnern uns: Das Zeitumstellungswochenende habe ich Ihnen doch glatt um zwei Stunden verkürzt, was Sie sich zum Glück nicht haben gefallen lassen. Ein Best-of Ihrer Reaktionen hat Lorenz Maroldt am Montag hier zusammengestellt. Darüber konnten wir noch beschämt lachen. Was wir nicht ahnten ist, dass damit eine wahre Fehlerlawine losging: Lediglich am Mittwoch stand keine Korrektur im Checkpoint, an anderen Tagen dafür auch schon mal zwei.