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Was wird aus dem Neutralitätsgesetz? Berliner Jusos gegen Koalitionsvertrag Sprachvielfalt in der Berliner Verwaltung

Berlin macht sich frisch für den Sommer! Ab dieser Woche werden die rund 180 von den Wasserbetrieben verwalteten Zierbrunnen nach und nach in Betrieb genommen. Oder wie es in der Ankündigung des Landesunternehmens heißt: „Vom Eise befreit sind Becken und Düsen. Durch der Techniker:innen holdes, belebendes Werk. In Berlin sprudelt aus Brunnen Glück …“

Puh, na gut … die Goethe-Anleihe sei den Wasserbetrieben, die hier sonst nur nach Rohrbrüchen Erwähnung finden, gegönnt. Am Gründonnerstag findet das symbolische Ansprudeln im Rosengarten des Treptower Parks statt. Im Neuköllner Rathausbrunnen fließt das Glück dagegen bereits – was zahlreiche ortsansässige Tauben gestern schon mal für ein ausgiebiges Bad nutzten. Es kommentiert Johann Wolfgang von Goethe: Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben, der täglich sie erobern muss.

Um das Berliner Neutralitätsgesetz, das unter anderem Polizeikräften und Lehrerinnen und Lehrern das Tragen von „sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbolen“ untersagt, ist es ruhig geworden. Dabei kann mit der aktuellen Rechtslage eigentlich niemand zufrieden sein.

Zur Erinnerung: Bereits 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) einer Muslimin eine Entschädigung zugesprochen, weil sie aufgrund ihres Kopftuchs nicht als Lehrerin eingestellt wurde.