für gewöhnlich macht es die derzeitige Opposition dem Berliner Senat zu leicht. In diesem Fall ist es andersherum. Stellen Sie sich vor, Berlins höchstes ordentliches Gericht sei seit Wochen durch einen Cyber-Angriff lahmgelegt. Nach und nach kommt ans Licht, dass Richter und Staatsanwälte, ermuntert von der Behördenleitung, leichtfertig mit hochsensiblen Daten umgehen – und damit Datenschutzgesetze brechen. Und Justizsenator Dirk Behrendt? Äußert sich nicht. Zumindest nicht persönlich. Ebenso wenig wie der Präsident des Kammergerichts Bernd Pickel. Steilvorlage für die Opposition:
„Die katastrophalen Zustände am höchsten Berliner Gericht interessieren Herrn Behrendt offensichtlich nicht“, sagt Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.
„Verstöße gegen die Grundprinzipien der IT-Sicherheit sind als Verstöße gegen das Prinzip der Amtsverschwiegenheit zu bewerten“, sagt Bernd Schlömer, Ex-Pirat und Sprecher für Digitalisierung und Bürgerrechte der FDP-Fraktion.
Eine der vielen Fragen, die unbeantwortet bleiben, ist: Warum ist das Kammergericht nicht Kunde des IT-Dienstleistungszentrums ITDZ wie sämtliche anderen ordentlichen Berliner Gerichte mit ihren 5686 PC-Arbeitsplätzen, deren Systeme derzeit einwandfrei laufen, sondern regelt seine IT-(Un)-Sicherheit über das ITOG (Informationstechnik in der ordentlichen Gerichtsbarkeit)?
Behrendt muss sich jetzt vor Gericht verantworten – allerdings in einem anderen Fall. Er wurde von der Gesamtfrauenvertreterin der Justiz, Anne-Kathrin Becker, verklagt.