heute endet die verordnete Ein- und Zweisamkeit in Berlin. Das Kontaktverbot ist aufgehoben, es dürfen sich wieder beliebig viele Personen treffen, die in verschiedenen Haushalten leben. Wer nun meint, keine Ausrede mehr vor der Schwiegermutter zu haben, kann auf Paragraph 1, Absatz 1 der aktuellen Infektionsschutzverordnung verweisen: „Jede Person ist angehalten, die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen möglichst gering zu halten.“ Wenn Schwiegermutti „angehalten“ und „möglichst“ nicht gelten lässt, tragen Sie aber besser Mundschutz auf der Fahrt zu ihr. Schließlich gibt’s seit heute auch Bußgeld fürs maskenfreie Fahren in Bahn, Bus und Tram.
50 Euro zahlt, wer der Polizei die Nase zeigt, bei notorischen Maskengegnern können bis zu 500 Euro fällig werden. Da könnte einiges zusammenkommen für die klammen Berliner Pandemie-Kassen. Bei rund 75 Prozent liegt die Masken-Quote aktuell in den Fahrzeugen der BVG, teilte ein Sprecher mit. Bei zwei Millionen BVG- plus einer Million S-Bahn-Fahrten am Tag würden rund 750.000 Möglichkeiten zum Abkassieren bleiben. Macht bei 50 Euro je Falschfahrer also theoretisch (!!) 112.500.000 Euro pro Tag. Bevor der Finanzsenator jetzt aber das Rote Rathaus zum Golden Rathaus macht, kurze Nachfrage: Wer treibt die Bußgelder eigentlich ein?
„Die DB ist als Unternehmen nicht befugt, Verstöße gegen staatliche Vorschriften zu sanktionieren“, sagt eine Bahnsprecherin. Also vielleicht die Bundespolizei? „In der S-Bahn kontrollieren wir das nicht“, sagte eine Sprecherin der Bundespolizei, man erteile höchstens Platzverweise auf den Bahnhöfen und übermittle die Daten.