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Am 12. Februar 2023 wird in Berlin wieder gewähltKlima-Volksentscheid findet an separatem Termin stattJarasch will ins Rote Rathaus

der Himmel über Berlin hing gestern so grau und düster, wie er passender nicht hätte sein können angesichts der Nachrichtenlage: Das Landesverfassungsgericht hat entschieden. Die Berlin-Wahl muss wiederholt werden.

Mehr als 20.000 Wahlfehler haben die Richter bei Stimmabgaben ausgemacht. Insgesamt 6294 Minuten seien die Wahllokale während der Öffnungszeit geschlossen gewesen. Dass die Schließzeit damit umgelegt auf alle 2257 Wahllokale nur 3 Minuten betrug, wie der Politikwissenschaftler Thorsten Faas errechnet hat, gehört jedoch auch zur Wahrheit. Noch im September gab das Gericht die Zeit zudem in Stunden an – was weniger dramatisch klang. 1,8 Millionen Wähler konnten ihre Stimme ohnehin ohne Probleme abgeben. Für die Mehrheit der Richter (7 zu 2) war eine komplette Wiederholung dennoch „wegen Häufigkeit und Schwere der Fehler erforderlich“, sagte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting.

Eine Tragödie für Berlin ist es in jedem Fall. In dieser Stadt, in der so vieles nicht voran geht, herrscht nun erneut für Monate Stillstand. Vor allem aber ist es ein Skandal. Dazu gehört die offenkundige Gleichgültigkeit gegenüber den Folgen, mit der die Verantwortlichen in diesen Wahltag hineingegangen sind, in der Hoffnung, das Schlimmste möge schon nicht passieren. Doch es ist geschehen. Was durch die Entscheidung des Gerichts manifest wurde, ist ein beispielloses Versagen. Ist nun nicht der Zeitpunkt erreicht, an dem auch der damalige Innensenator Andreas Geisel (SPD) darüber nachdenken müsste, dafür politische Verantwortung zu übernehmen?

Macht er dies nicht, bleibt bei den Berlinern wohl zwangsläufig folgender Eindruck hängen: Man kann diese Stadt vor die Wand fahren und doch keinen Schaden davontragen.