Zur ARD-Intendantentagung (Anreise gestern, Beginn heute) leistet sich der arme RBB für die lieben Kollegen ausnahmsweise mal ganz was Feines: Anstatt wie sonst in nüchternen Senderräumen zu konferieren, geht’s diesmal ins edle 5-Sterne-Hotel Waldorf Astoria am Zoo. Der RBB erklärt das mit fehlenden eigenen Kapazitäten, für alle Gremienmitglieder sei zu wenig Platz – und auch in anderen Städten werde nicht zwangsläufig in den Funkhäusern getagt. Zur Besänftigung der ansonsten auf Sparsamkeit getrimmten Mitarbeiter: Der Saal wird nur gemietet, nicht gekauft.
Morgen ernennt der Senat Margarete Koppers zur Generalstaatsanwältin auf Lebenszeit – obwohl gegen die frühere Polizeivizepräsidentin seit April 2017 ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen in der Schießstandaffäre läuft. Möglich wird die Ernennung, weil es kein Disziplinarverfahren gegen sie gibt – laut Innenverwaltung war das als „nicht zwingend notwendig" erachtet worden. Doch das widerspricht einer seit 2007 geltenden Geschäftsanweisung „für die gesamte Polizeibehörde“, der zufolge bereits ein „disziplinarrechtlich erheblicher Sachverhalt" vorliegt, wenn „Tatsachen, die den Gegenstand eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens bilden, bekannt werden“ und der „betroffene Beamte als Beschuldigter“ geführt wird. Heißt: Ein Disziplinarverfahren ist zwangsläufig.