Gleich viele Frauen und Männer im Parlament: Neues Senatsgutachten fällt Urteil über Paritätsgesetz
Ein neues Gutachten bescheinigt einem Paritätsgesetz in Berlin rechtliche Chancen. Frühere Urteile aus Brandenburg und Thüringen zeigen jedoch, dass das Vorhaben riskant ist. Von Christian Latz und Valentin Petri.
Müssen im Berliner Abgeordnetenhaus gleich viele Männer und Frauen sitzen? Der Senat hat zu einem solchen Paritätsgesetz ein Rechtsgutachten bei den Verfassungsrechtlern Frauke Brosius-Gersdorf und ihrem Mann Hubertus Gersdorf in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: „Es sprechen gute Gründe dafür, dass ein Paritätsgesetz mit der Verfassung von Berlin vereinbar und damit zulässig ist.“ Dass Frauen in den Parlamenten bislang häufig seltener vertreten sind, sei ein Nachteil, der ausgeglichen werden dürfe. Etwa durch abwechselnde Aufstellung von Frauen und Männern auf den Wahllisten. Allerdings dachte man das auch mal in Brandenburg und Thüringen. Beide Gesetze wurden anschließend von den Verfassungsgerichtshöfen einkassiert. Die Einführung sei daher auch in Berlin mit einem „rechtlichen Risiko behaftet“, geben die Verfassungsrechtler zu. Zu wie viel Risiko man in dieser Frage bereit ist, will die Berliner SPD-Fraktion schon heute auf ihrer Klausur in Rostock klären.