Polizei gibt beschlagnahmtes Geld zurück
Vor acht Monaten nahm die Polizei einer Frau ohne festen Wohnsitz in der Dörpfeldstraße (Adlershof) 2300 Euro ab – „zur Beweissicherung der Steuerhinterziehung“. Jetzt wurde festgestellt: „Die Höhe der Summe ist für eine Beweissicherung zu gering und soll wieder ausgezahlt werden.“ Mangels ladungsfähiger Anschrift (siehe oben) teilt die Polizei dazu mit: „Sollte das Geld bis 14 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt nicht abgeholt worden sein, wird es der Verwertung durch Zuführung an einen gemeinnützigen Zweck übergeben (PolBln 210415-1014-024241). Vielleicht liest Frau Thi Loi Luu Van Dat ja regelmäßig die Veröffentlichungen des Landes Berlin (hier Seite 2722), vielleicht liest es jemand, der sie kennt und sagt ihr Bescheid. Aber Achtung, in jedem Fall daran denken: „Zur Auszahlung bringen sie bitte ein Personaldokument mit.“