Polizei gibt beschlagnahmtes Geld zurück
Vor acht Monaten nahm die Polizei einer Frau ohne festen Wohnsitz in der Dörpfeldstraße (Adlershof) 2300 Euro ab – „zur Beweissicherung der Steuerhinterziehung“. Jetzt wurde festgestellt: „Die Höhe der Summe ist für eine Beweissicherung zu gering und soll wieder ausgezahlt werden.“ Mangels ladungsfähiger Anschrift (siehe oben) teilt die Polizei dazu mit: „Sollte das Geld bis 14 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt nicht abgeholt worden sein, wird es der Verwertung durch Zuführung an einen gemeinnützigen Zweck übergeben (PolBln 210415-1014-024241).