Berlin öffnet Kneipen und Kinos

Auch wenn bei manchen Menschen offenbar zuerst die Schrauben gelockert wurden (mehr zu Verschwörungstheoretikern weiter unten), versucht Berlins Senat weiterhin vorsichtig an der öffentlichen Lockerungsschraube zu drehen. Nach stundenlanger Sitzung kamen am Donnerstag viele schon kurzfristig gültige Maßnahmen heraus – hier zum Auswendiglernen und zur freundlichen Anwendung auf einen schnellen Blick:

– Ab Sonnabend darf wieder jede und jeder demonstrieren gehen, selbst politische Massenaufmärsche wären mit Abstand erlaubt. Das Gleiche gilt auch für religiöse Veranstaltungen unter freiem Himmel – auch wenn diese in Berlin eher nur Menschen in Maßen anziehen.

– Direkt nach Pfingsten sind Frischeluftkonzerte und Freiluftkinofilme erlaubt – allerdings bloß mit bis zu 200 frei herumhockenden Gästen. Zwei Wochen später dürfen 500 Leute wieder gemeinsam unter Leute gehen, vier Wochen später sind sogar Veranstaltungen mit 999 Menschen möglich (aber keiner mehr). Gottlose Messen oder Kongresse in geschlossenen Räumen sind zunächst mit 150 Personen erlaubt, ab 30. Juni mit 300. Großveranstaltungen bleiben bis Ende August untersagt. Danach beginnen eigentlich Berlins Ernte- und Straßenfeste. Feste planen sollte damit keiner.

 – Ab Dienstag gibt es auch keine Ausreden mehr, nicht mehr ins Fitnessstudio zu gehen – außer man möchte nicht mit drei Meter Abstand schwitzen und besteht nach dem Sport auf einer Dusche. Zu Hause ist die allerdings weiterhin zu empfehlen. Auch auf Sportplätzen und in Turnhallen darf es wieder sportlich getrieben werden; Training mit bis zu zwölf Personen und Tanzstunden mit bis zu acht Menschen sind wieder möglich – für Mannschaftssportler läuft das aufs kleine Ballett hinaus.

– Ab Juni lockert Berlin auch die Sperrstunde. Dann werden nicht nur in Steglitz-Zehlendorf die Bürgersteige um 23 Uhr hochgekurbelt. Immerhin können ab dem 2. Juni Kneipen und Bars wieder Flaschen öffnen – allerdings darf dabei nur an Tischen ins halbleere Glas geschaut und nicht mit halbvollen Kehle auf Tischen getanzt werden. Plätze an der Bar bleiben leer; auch für Barzahler.

– Private Partys sind weiterhin ein Tabu; in einer Wohnung soll man sich immer noch nur noch mit einem weiteren Haushalt treffen; draußen dürfen frau und man zu fünft unterwegs sein. Familienrelevante Treffen wie Hochzeiten, Beerdigungen und auch Taufen dürfen nun mit 50 Menschen stattfinden. Ob zu den „zwingenden Gründen“ für ein Familientreffen auch der 90. Geburtstag der Oma zählt, wusste Innensenator Andreas Geisel (SPD) gestern Abend auf der Senatspressekonferenz nicht genau zu sagen. Auf ihren 100. will allerdings auch niemand warten müssen.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieser Meldung hatten wir irrtümlich den 2. Juli als Stichtag für Kneipen und Bars genannt. Wir bitten Sie, das zu entschuldigen. (Indoor-)Kinos dürfen in Berlin ab dem 30. Juni wieder öffnen.